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Die Hauptuntersuchung (HU), umgangssprachlich TÜV, ist für jedes Fahrzeug in Deutschland Pflicht. Sie dient der Sicherheit und stellt sicher, dass Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Doch manchmal verpasst man den Termin. Viele fragen sich dann: Wie lange darf man den TÜV überziehen? Welche Kosten entstehen, wenn der TÜV überzogen ist? Und welche Strafe droht bei einer Kontrolle?
In diesem Artikel geben wir Ihnen alle Antworten und zeigen Ihnen in einer Tabelle, mit welchen Folgen Sie rechnen müssen.
Wie lange darf man TÜV überziehen?
Grundsätzlich gilt: Sie müssen Ihr Fahrzeug spätestens zum angegebenen Monat der Hauptuntersuchung vorführen. Der Stempel auf Ihrem Kennzeichen verrät Ihnen, wann es so weit ist.
- Kurzes Überziehen: Ein paar Tage oder Wochen sind in der Regel kein Problem, solange Sie nicht in eine Kontrolle geraten.
- Ab einem Monat: Wenn Sie mehr als einen Monat überziehen, droht ein Verwarnungsgeld.
- Ab zwei Monaten: Die Prüforganisationen (z. B. TÜV, DEKRA) führen eine erweiterte Hauptuntersuchung durch, die teurer ist.
- Ab acht Monaten: Sie müssen mit deutlich höheren Bußgeldern und Punkten rechnen.
TÜV überzogen – Kosten im Überblick
Wenn Sie den TÜV überziehen, zahlen Sie bei der Prüfstelle selbst keine Strafe, die Untersuchung wird lediglich umfangreicher und somit etwas teurer.
- Mehr als 2 Monate überzogen: Es wird eine erweiterte HU durchgeführt.
- Kostensteigerung: In der Regel etwa 20 % mehr als bei einer normalen HU.
Beispiel:
- Reguläre HU für einen Pkw: ca. 70–80 €
- Erweiterte HU: ca. 85–95 €
TÜV überzogen – Strafe bei einer Kontrolle
Wird Ihr Fahrzeug mit überzogenem TÜV in einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann das richtig teuer werden. Die Strafen sind im Bußgeldkatalog festgelegt.
Übersicht: Strafen & Kosten beim TÜV-Überziehen
Überziehungsdauer | Kosten bei der HU | Bußgeld bei Kontrolle | Punkte in Flensburg | Quelle |
---|---|---|---|---|
bis 2 Monate | normaler HU-Preis | kein Bußgeld | – | § 29 StVZO |
2–4 Monate | + ca. 20 % Prüfkosten (erweiterte HU) | 15 € | – | Bußgeldkatalog |
4–8 Monate | + ca. 20 % Prüfkosten (erweiterte HU) | 25 € | – | Bußgeldkatalog |
mehr als 8 Monate | + ca. 20 % Prüfkosten (erweiterte HU) | 60 € | 1 Punkt | Bußgeldkatalog |
So gehen Sie am besten vor
- Termin im Blick behalten: Notieren Sie sich den Monat im Kalender oder aktivieren Sie eine Erinnerung im Smartphone.
- Nicht zu lange warten: Auch wenn kurze Verzögerungen oft folgenlos bleiben, steigen Kosten und Strafen mit jedem Monat.
- Prüfstellen nutzen: Sie können nicht nur zum TÜV, sondern auch zu DEKRA, GTÜ oder KÜS gehen.
- Bei Überziehung >2 Monate: Rechnen Sie mit einer intensiveren Prüfung, bei der mehr Mängel festgestellt werden könnten.
Fazit: TÜV nicht unnötig überziehen
Die Frage „Wie lange darf man TÜV überziehen?“ lässt sich eindeutig beantworten: Ein paar Wochen sind meist unproblematisch, aber ab zwei Monaten steigen sowohl die Kosten als auch die Strafen. Besonders kritisch wird es ab acht Monaten, da hier Bußgeld und Punkte im Fahreignungsregister drohen.
Unser Rat: Warten Sie nicht zu lange, sondern vereinbaren Sie rechtzeitig einen Termin bei TÜV, DEKRA oder einer anderen Prüfstelle. So sparen Sie Geld, Zeit und mögliche Ärgernisse.