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Balkonkraftwerk: Anmeldung und Ärger mit dem Netzbetreiber

Inzwischen sollte jedem bekannt sein, dass im Jahr 2023 ein Balkonkraftwerk bis max. 600 Watt zugelassen ist. Im Jahr 2024 soll sich das auf 800 Watt erhöhen. Bevor ein solches Balkonkraftwerk installiert werden darf, muss dieses sowohl beim Marktstammregister, als auch beim örtlichen Netzbetreiber gemeldet werden. Doch leider gestaltet sich die Anmeldung beim Netzbetreiber oftmals als schwierig und das, obwohl diese laut EEG dazu verpflichtet sind, diese zu genehmigen. Doch die Problematik liegt hier im Detail, auf welches wir mit diesem Beitrag näher eingehen wollen.

Gründe, warum ein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk ablehnt

Sollten Sie sich überlegen ein Balkonkraftwerk zu kaufen, prüfen Sie vorab, inwieweit dieses bei Ihrem Netzbetreiber genehmigt werden kann. Der Netzbetreiber muss dafür sorgen, dass das Stromnetz ohne Probleme läuft und auch nicht überlastet wird. Daher gibt es gewisse Normen und Grenzen, die es einzuhalten gibt. Zwar spricht man bei einem Balkonkraftwerk nicht von mehreren kWh-Leistungen, es gibt trotzdem Anforderungen, die der Netzbetreiber stellen darf. Sollten Sie sich schon jetzt an de aktuell geltende Norm halten und einen Wechselrichter nutzen, der maximal 600Watt bzw. 800 Watt Leistung hat und nicht gedrosselt werden muss, brauchen Sie sich an dieser Stelle keine weiteren Sorgen zu machen, solange der Wechseltrichter nach VDE-AR-N 4105 zertifiziert ist. Allerdings sollten inzwischen alle auf dem deutschen Markt erhältlichen Wechselrichter darunter fallen.

Das Problem mit gedrosselten Wechselrichtern

Nahezu jeder Händler und Hersteller verspricht eine problemlose Anmeldung seiner Balkonkraftwerke. Das ist auch logisch, schließlich wollen diese schnell und viele Balkonkraftwerke verkaufen. Allerdings sieht es in der Realität anders aus. Wohingegen viele Netzbetreiber gedrosselte Geräte auf derzeit 600 Watt ohne Probleme anerkennen, gibt es aber auch Netzbetreiber, die diese strikt ablehnen und das, obwohl der Wechselrichter über das nötige VDE-AR-N 4105 Zertifikat verfügt. Die Begründung einer Ablehnung ist allerdings ein fehlendes Zertifikat, welches bestätigt, dass der gedrosselte Wechselrichter auch tatsächlich auf 600 Watt gedrosselt und das auch bleibt.

„Da diese 600W Grenzen auf dem Einheitszeritifkat des Wechselrichters nicht eingehalten wird, kann die Plug-In Anlage nicht genehmigt werden.“

Auf unsere Nachfrage bei einem örtlichen Netzbetreiber wäre dies nur gestattet, wenn der gedrosselte Wechselrichter von einer offiziellen Prüfstelle, wie bspw. dem TÜV, zertifiziert wird. Das sprengt allerdings jegliche Vorstellungen und macht ein Balkonkraftwerk mit gedrosselten Wechselrichter nicht mehr lukrativ.

Eine selbst durchgeführte Drosselung könnte also keinesfalls genehmigt werden, da man selbst wieder mit ein paar Klicks die Leistung erhöhen könnte. So wird einem indirekt der Betrug schon in die Schuhe geschoben, auch dann, wenn man keine bösen Absichten hat – das ist sehr schade. Wer sein Balkonkraftwerk nicht anmeldet, riskiert zudem „Sanktionen“, wie es manche Netzbetreiber gerne beschreiben.

Zertifikate für 600W/800W gedrosselte Wechselrichter

Viele Onlinehändler stellen, natürlich gegen das nötige Kleingeld, ein auf Ihren Wechselrichter bezogenes Zertifikat aus, welches bestätigt, dass der Wechselrichter auf die maximale Leistung begrenzt ist. Es scheint auch Netzbetreiber zu geben, die diese anerkennen, aber eben nicht alle. Auch hier ist die Empfehlung sich vorab mit dem Netzbetreiber in Verbindung zu setzen, inwieweit ein solches Zertifikat akzeptiert wird oder notwendig ist.

Ansonsten sind solche selbst gedruckten Zertifikate von diversen Onlineportalen eher nutzlos, da diese auch nicht gewährleisten können, dass man den Wechselrichter nach Erhalt nicht doch wieder entdrosselt, auch dann, wenn man keine illegalen Absichten hat. Manche Händler bieten auch einen Wechselrichter-Drossel-Service an, welcher dann ein Zertifikat mit liefert. Dies ist im Grund das Gleiche, nur teurer, da man das Gerät auch noch einschicken muss, obwohl man es auch hätte selbst machen können.

Warum überhaupt einen gedrosselten Wechselrichter kaufen?

Viele mögen sich an der Stelle fragen, warum man überhaupt einen gedrosselten Wechselrichter kaufen sollten. Wenn Sie bspw. ein 1600 Wechselrichter kaufen, können Sie diesen einfach selbst auf die aktuell geltendes Leistung drosseln. Im Jahr 2023 beträgt diese noch 600 Watt. Wer also mit dem Gedanken spielt sich in diesem Jahr ein Balkonkraftwerk zu kaufen, aber im nächsten Jahr auf 800 Watt upgraden will, müsste sich demnach dann einen neuen Wechselrichter kaufen, wenn gedrosselte Gerät vom Netzbetreiber nicht genehmigt werden. Das macht das Ganze dann wieder extrem unluktrativ.

Zusätzlich haben 1600 Wechselrichter in der Regel 4 Eingänge, in denen Sie also 4 Module anschließen können. Je mehr Module Sie benutzen, desto höher ist der Ertrag auch bei wenig Sonnenschein. Das hat einen großen Vorteil gegenüber nur zwei Modulen mit einem 2-Kanal-Wechselrichter. Daher entscheiden sich viele Menschen ebenfalls für einen gedrosselten Wechselrichter. Doch was tun, wenn sich der Netzbetreiber nach wie vor quer stellt?

Balkonkraftwerke, die garantiert genehmigt werden

Wie bereits anfangs erwähnt, darf der Wechselrichter nur die max. zulässige Leistung haben, für die auch das Einheitszertifikat gilt. Heißt also, dass kein Netzbetreiber ein Balkonkraftwerk mit einem 600Watt-Wechselrichter ablehnen darf. In diesem Set ist z. B. ein Hoymiles Wechselrichter mit 600Watt, welchen jeder Netzbetreiber ohne Probleme genehmigt.

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Im nächsten Jahr dürfte sich das ebenso mit 800Watt-Wechselrichtern verhalten. Auch diese können Sie dann ohne Risiko bei allen Netzbetreibern melden, ohne dass dieser das Balkonkraftwerk ablehnen kann. Im folgenden Set finden wir einen Hoymiles 800 Watt Wechselrichter, welcher ebenfalls ohne Probleme genehmigt wird, sobald sich das Gesetz entsprechend angepasst hat.

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Sollten Sie sogar mit weniger Leistung auskommen, spricht natürlich nichts dagegen, ein Balkonkraftwerk mit 300 Watt zu kaufen. Damit sind Sie ohnehin auf der sicheren Seite.

Empfehlung: 800 Watt Regelung und 800 Watt Wechselrichter mit 4 Modulen

Wer noch etwas Zeit hat, sollte einfach abwarten bis die 800 Watt Regelung offiziell bestätigt ist. Dann können Sie sich direkt einen 800 Watt Wechselrichter kaufen und bspw. 4 Module bis zu einer Gesamtleistung von 2000 Watt. Da 800 Watt Wechselrichter nur 2 Eingänge haben, müssen Sie jeweils 2 Module mit Y-Steckern parallel schalten. Insgesamt benötigt man für die Schaltung 4 Y-Kabel.

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Wichtig: Achten Sie beim Kauf der Module auf die max. Eingangsspannung. Die Werte finden Sie in den technischen Dokumenten. Die maximale Spannung sollte insgesamt pro Eingang nicht höher, als die maximale Eingangspannung des Wechselrichters sein. Somit gehen hängen dann je 2 Module an einem Eingang. Die Leistungsausbeute wird somit auch bei weniger Sonne erhöht. Sollten Sie sich für diese Konstellation entscheiden, können Sie ohne Wenn und Aber Ihr Balkonkraftwerk anmelden und haben dadurch auch mehr Ertrag.

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