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Handy trotz Vertrag verkaufen: Darf man das?

Zu einem Handy-Vertrag gibt es oftmals ein Smartphone dazu. Manchmal mit Zuzahlung und manchmal ohne. Die technische Entwicklung schlägt so schnell voran, dass meist jährlich ein neues Top-Modell von den großen Herstellern, wie Samsung, Apple oder Huawei veröffentlicht wird. Viele Handy-Nutzer möchten daher am liebsten jedes Jahr das neueste Modell. Doch was tun, wenn man noch an den Vertrag gebunden ist. Darf man sein Handy einfach während der Vertragslaufzeit verkaufen? Wir klären Sie auf.

Handy während der Vertragslaufzeit verkaufen

Ob man sein Smartphone während der Vertragslaufzeit verkaufen darf ist normalerweise vertraglich festgehalten. Im Vertrag findet man oftmals die Klausel, dass man zwar während des laufenden Vertrags „Besitzer“ des Geräts ist, aber nicht der rechtmäßige „Eigentümer“. Ein Weiterverkauf im laufenden Vertrag ist somit nicht gestattet. Erst wenn das Handy komplett abbezahlt ist, was häufig am Vertragsende der Fall ist, gehen die Eigentumsrechte über. Das bedeutet im Klartext, dass Sie Ihr Gerät nach Ende der Vertragslaufzeit verkaufen dürfen, wenn sich solch eine Klausel in Ihrem Vertrag befindet.

Ganz anders hingegen sieht es aus, wenn Sie einen Vertrag haben, welcher nur die Telefonflat und Internetflat beinhaltet. Haben Sie also ein eigenes Handy im Gebrauch, können Sie dies jederzeit verkaufen und sich ein anderes Smartphone kaufen, auch während der Vertragslaufzeit.

Was tun, wenn das Smartphone während des Vertrags kaputt geht

Geht das Smartphone während eines laufenden Handyvertrags kaputt, müssen Sie in der Regel selbst für einen passenden Ersatz sorgen. Das Smartphone ist standartmäßig nicht über die Handyflat versichert. Für diese Fälle gibt es spezielle Handy-Versicherungen, welche bei einem Schaden eingreifen. Sollten Sie keine Versicherung abgeschlossen haben, hilft oftmals eine Reparatur weiter. Denn eine Handy Reparatur ist häufig deutlich günstiger als ein Neukauf und schon die Umwelt!

Smartphone aus dem Vertrag auslösen

Viele Anbieter stellen auch die Möglichkeit zur Verfügung, sein Gerät vorzeitig auszulösen. Hierbei erhält man nach Absprache eine Rechnung, welche den Restbetrag des Smartphones beinhaltet. Anschließend hat man die Möglichkeit sich für ein anderes Gerät zu entscheiden. Oftmals verlängert sich aber hierbei wieder die Vertragslaufzeit um weitere zwei Jahre. Daher ist es oftmals sinnvoller das gewünschte Handy wo anderes zu kaufen.

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