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Gerichtsurteil stoppt den Verkauf gebrauchter FritzBoxen

AVM ist gegen einen Onlinehändler vorgegangen, der gebrauchte FritzBoxen von Zwischenhändlern einkaufte, der anschließend die Software änderte um diese wieder weiterverkaufen zu können. Doch genau gegen diese Software-Änderung ist AVM nun vor Gericht gezogen und hat gewonnen!

Onlinehändler kaufte mehrere 10.000 FritzBoxen

Woog Media, so heißt der Onlinehändler, gegen den AVM nun den Weiterverkauf gebrauchter FritzBoxen über ein Gerichtsurteil stoppte. Woog Media kaufte mehrere 10.000 gebrauchter FritzBoxen des Modells FritzBox 6490 Cable von Unitymedia – um diese letztendlich weiter zu verkaufen. Doch warum verkaufte Unitymedia die funktionierenden Router überhaupt? Nach der Übernahme des Unternehmens von Vodafone, wurde die Router zur Lagerware, da Vodafone bereits auf neuere Modelle setzte. Daher benötigte Unitymedia die alten Boxen nicht mehr. Genau dies machte sich Woog Media zu Nutze und schlug zu. Das Unternehmen reinigte die Boxen, entfernte bestehende Brandings und spiele eine neue Firmeware auf, um die Netzbindung zu Unitymedia zu entfernen. Doch das schmeckte AVM gar nicht und reichte eine einstweilige Verfügung gegen Wood Media ein, nachdem das Unternehmen, laut COMPUTER BILD Informationen, bereits 10.000 Router verkauft hatte und den Verkauf weiterer 20.000 FritzBoxen von AVM anstrebte.

Gerichtsurteil stoppte letztlich den Verkauf

Nach dem Gerichtsurteil des Landgericht München I, wurde der Weiterverkauf der FritzBoxen als eine nicht zulässige Geschäftspraxis eingestuft. Denn das Unternehmen sah vor, die Router zu reinigen, das Branding zu entfernen und eine modifizierte Firmeware aufzuspielen, um die Netzbindung zu Unitymedia zu entfernen. Doch AVM erklärte diese Praxis als Verletzung des Markenrechts, da die Router niemals für den freien Markt produziert wurden und somit in der Software eingeschränkt waren. Durch die Installation der modifizierten Firmeware allerdings hatten die FritzBoxen letztlich die gleichen Funktionen wie eine für den freien Handel produzierte FritzBox. Das Unternehmen Woog Media möchte dies jedoch nicht so einfach hinnehmen und in Berufung gehen, schließlich ginge es hier auch um Umweltschutz und Ressourcenschonung. Ob der Streit weiterhin vor Gericht ausgetragen wird, oder ob es zu einer außergerichtlichen Einigung beider Parteien kommt, ist noch nicht klar.

Was bedeutet das Gerichtsurteil für mich als Privatperson?

Sie als Privatperson haben auch nach dem Urteil keine Konsequenzen zu befürchten. Denn der Weiterverkauf alter gebrauchter FritzBoxen ist für Privatpersonen auch nach dem Gerichtsurteil weiterhin erlaubt.

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