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Die Bundesnetzagentur definiert künftig eine Schwelle, bei der ein Verbraucher Anspruch auf eine Preisminderung bei seinem Internetprovider hat. Bisher war es für Verbraucher nur sehr schwer dieses Recht durchzusetzen, wenn nicht die beworbene Internetgeschwindigkeit zuhause ankam. Dies soll nun einfacher werden. Als Beweis reicht hier eine Messung mit der Software von „breitbandmessung.de“.
Langsames Internet: Einfachere Durchsetzung für eine Preisminderung
Der Internetanbieter verspricht eine hohe Internetgeschwindigkeit, diese kommt aber nicht an, aber verlangt dafür trotzdem den vollen Preis? Dies hat künftig ein Ende, denn die Bundesnetzagentur definiert nun Schwellenwerte, bei denen ein Verbraucher ein Recht auf eine Preisminderung bei seinem Internetanbieter hat. Bei einer schlechteren Internetgeschwindigkeit, als angeben, kann der Verbraucher die Differenz zwischen gebuchter und tatsächlicher Geschwindigkeit mindern. Als Beweis reicht hier eine Messung mit der Desktop-App „breitbandmessung.de“ der Bundesnetzagentur.
Mehr Transparenz bei Internet-Verträgen
In den Internet-Verträgen muss der Internetprovider dem Verbraucher offenlegen, was die niedrigste und höchste zu erwartende Übertragungsrate ist, sowie die eigentliche Internetgeschwindigkeit, welche normalerweise zur Verfügung steht. Anhand dieser angegebenen Werte und der Testmessung, muss sich der Verbraucher dann bei der Preisminderung orientieren.
Quelle: FFH