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Unberechtigte Konto-Abbuchung? Das können Sie tun!

Immer öfter kommt es vor, dass unrechtmäßig Geld von Kontos abgebucht werden. Vorab empfehlen wir generell sämtliche Kontobewegungen regelmäßig zu überprüfen. Viele unseriöse Unternehmen veranlassen unautorisierte Lastschriftverfahren, denen Banken grundsätzlich aber nachgehen müssen. Die Bank kontrolliert dabei aber nicht, ob die veranlasste Zahlung rechtmäßig ist, oder nicht. Was Sie tun können, wenn eine unberechtigte Abbuchung auf Ihrem Konto veranlasst wurde, zeigen wir Ihnen jetzt.

Ruhe bewahren: Ihre Bank hilft Ihnen

Natürlich müssen Sie die unrechtmäßige Abbuchung nicht tatenlos hinnehmen. Sie können bei Ihrer Bank Widerspruch einlegen. Melden Sie sich dazu am besten telefonisch an Ihren Bank-Berater. Die Nummer finden Sie entweder in Ihrem Online-Banking-Account oder auf Ihrer EC-Karte.

Nachdem Sie den Widerspruch gegen die unberechtigte Abbuchung eingelegt haben, wird Ihnen der Betrag wieder gut geschrieben und auf der Gegenseite wieder rum mit der gleichen Summe belastet. Ihnen als Geschädigten fallen dabei keine Kosten an. Diese muss der Abbuchende tragen. Sollte sich allerdings später herausstellen, dass die Abbuchung doch rechtmäßig war, wird man Ihnen die Gebühr in Rechnung stellen.

Fristen für den Widerspruch

Der Widerspruch für unberechtigte Abbuchungen muss in einer vorgegebenen Frist eingehalten werden. Die Frist hängt davon ab, ob eine Einzugsermächtigung vorliegt. In der Regel liegt diese nicht vor, wenn Sie mit dem unseriösen Unternehmen noch nie Kontakt hatten.

  • Sollte eine solche Einzugsermächtigung vorliegen, beträgt die Widerrufsfrist sechs Wochen. Die Frist beginnt ab Eingang der Abrechnung.
  • Bei Abbuchungen ohne Einzugsermächtigung, handelt es sich zunächst um eine nicht autorisierte Abbuchung auf Ihrem Konto. In diesem Fall beträgt die Widerrufsfrist 13 Monate.

Fristen für SEPA-Lastschriftverfahren

Neben dem in Deutschland verwendeten Lastschriftverfahren, existiert die euroweite Vereinheitlichung des SEPA-Lastschriftverfahrens. Hier gilt eine Frist von acht Wochen, in der Sie Widerspruch für unberechtigte Abbuchungen einlegen können.

Unberechtigte Abbuchungen von unseriösen Unternehmen

Wenn Sie Im Internet nach dem Unternehmen suchen, werden Sie teilweise feststellen, dass Sie nicht die einzige, betroffene Person sind. Hierbei handelt es sich dann um eine Betrugsmasche, bei der wahllos Konten von unschuldigen Personen belastet werden. Diese „Unternehmen“ erhoffen sich durch Unachtsamkeit des Kontoinhabers einen Profit. Daher möchten wir nochmals appellieren regelmäßig Ihre Kontobewegungen zu prüfen. Generell müssen Sie aber niemals auf unberechtigten Abbuchen sitzen bleiben und haben als Kontoinhaber die Möglichkeit dieses Vorgehen abzuwehren.

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