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Neues Telekommunikationsgesetz tritt in Kraft

Das neue Telekommunikationsgesetz, welches heute am 01.12.2021 in Kraft getreten ist, bringt einige Veränderungen zugunsten der Verbraucher mit sich. Welche Änderungen das neue Gesetz beinhaltet, zeigen wir Ihnen jetzt.

Diese Änderungen bringt das neue Telekommunikationsgesetz mit sich

Wer in der Vergangenheit einen Smartphone- oder Flatrate-Vertrag abgeschlossen hatte, stand häufig vor einer 24-monatigen Vertragslaufzeit. Nach der Laufzeit verlängerte sich der Vertrag in der Regel automatisch um weitere 12 Monate, wenn man nicht rechtzeitig gekündigt hatte. Dies ist nun anders, zwar können immer noch Verträge mit einer Laufzeit von 24 Monaten abgeschlossen werden, jedoch gilt nach der Vertragslaufzeit eine Kündigungsfrist von einem Monat. Das heißt, wenn man den Kündigungstermin verpasst hat, darf die Kündigungsfrist nur noch einen Monat betragen.

Wie die tagesschau in Ihrem Artikel zum Thema schreibt, begrüßt der Bundesverband Verbraucherzentrale diese Änderung, da durch die Gesetzesänderung vermutlich der Wettbewerb erhöht wird und die Telekommunikationsanbieter vermutlich mit besserem Preis-Leistungs-Verhältnis um seine Kunden kämpfen muss.

Eine weitere Neuerung ist, dass Verträge künftig schriftlich durch den Kunden bestätigt werden muss, wenn der Anbieter dem Kunden vorab keine Vertragszusammenfassung zur Verfügung gestellt hat. In der Zusammenfassung müssen z.B. die Kontaktdaten des Anbieters, die Laufzeit und die Leistung, sowie die Bedingungen für eine Verlängerung bzw. Kündigung, enthalten sein.

Telekommunikationsanbieter müssen Kunden über bessere Konditionen belehren

Ändert der Anbieter seine Konditionen, hat der Kunde das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen. Zudem muss der Telekommunikationsanbieter seine Kunden einmal im Jahr informieren, wenn es einen besseren Vertrag zu günstigeren Konditionen gibt und ein Wechsel in einen anderen Vertrag möglich ist.

Zudem sollen Kunden auch mehr Rechte bei versprochener Bandbreite bekommen. Ist die Geschwindigkeit zu langsam, sieht das Gesetz vor, den Vertrag zu kündigen oder eine Minderung einzufordern.

Quelle: tagesschau

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