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Blitzer-Apps sind jetzt gänzlich verboten!

Der Bundesrat hat nun jetzt klar zum Ausdruck gebracht, das Handy-Apps welche vor Radarkontrollen und Blitzer warnen nun ausdrücklich verboten sind. Bis dato war keine klare Regelung im Gesetz verankert. Doch dies hat sich nun geändert.

Handy: Radarwarner nun verboten!

Eigenständige Radarwarn-Geräte sind und waren auch schon vor der Anpassung des Gesetzes in der StVO verboten. Nun wurde das Gesetz aber erweitert, sodass auch Smartphones mit installierten Blazer-Warnern verboten sind. Vor der Gesetzesänderung war dies noch nicht klar geregelt, da die Radarwarnung lediglich eine Nebenfunktion der Mobilen-Geräte war.

Doch nach der neuen Straßenverkehrsordnung dürfen nun die Radar-Warn-Apps nicht mehr während der Autofahrt verwendet werden. Dies wurde nun in einem weiteren Satz im Paragraf 23 der StVO verankert. Das Verkehrsministerium versichert, dass diese Änderung so schnell wie möglich in Kraft treten soll.

Welche Schwachstellen hat das neue Gesetzt?

  • Das Gesetzt ist zwar gut gedacht, hat aber zwei erhebliche Schwachstellen. Denn auch nach der neuen Fassung des Gesetztes ist die Verwendung einer solchen App lediglich für den Fahrzeugführer verboten. Beifahrer die eine solche App während der Fahrt nutzen und die Meldungen an den Fahrzeugführer weitergeben, könnten somit das Gesetz umgehen.
  • Außerdem ist es nahezu unmöglich eine, Fahrer die Verwendung einer solchen Warn-App zu beweisen. Denn Polizei-Beamte dürfen ein Fahrzeug nicht ohne Grund einfach durchsuchen. Gleiches gilt übrigens auch für Smartphones. Ist allerdings ein Ton einer solchen App hörbar, sieht dies anders aus, so die Bild.

Hat das Verbot Auswirkungen auf Navigationssysteme und das Radio?

Sollten Sie ein Navigationssystem besitzen, welches eine solche Funktion eingebaut hat, dann müssen Sie diese während der Fahr deaktivieren. Sie dürfen also das Gerät weiterhin verwenden. Eingeschaltet sollten Sie den Blitzer-Warner aber besser nicht lassen, denn wer damit erwischt wird, zahlt künftig 75 Euro Bußgeld.

Blitzermeldungen über das Radio sind übrigens weiterhin erlaubt. Da hier der Standort des Blitzers nicht so genau angegeben wird, wie bei Apps.

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