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Flutkatastrophe in Deutschland: Flutopfern wird Rundfunkbeitrag erlassen

Die Jahrhundertflut hat in Deutschland zahlreichen Flutopfern das Haus oder die Wohnung genommen. Der Beitragsservice hat sich daher jetzt darauf geeignet, das betroffene Flutopfer unter bestimmten Umständen keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen müssen.

Flutopfern sollen Rundfunkgebühren erlassen werden

Schnelle und unbürokratische Entlastungen für Betroffene der Flutkatastrophe“, so heißt es in der Pressemitteilung des ARD, ZDF und Deutschlandradio Beitragsservice. Beitragspflichtige Betroffene, deren Wohnung, Betriebsstätte oder KFZ wegen der Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sind, können beim Beitragsservice eine Abmeldung des entsprechenden Beitragskontos einreichen. Eine Abmeldung ist bis zu sechs Monate rückwirkend zum 01. Juli 2021 möglich.

Diese Kriterien müssen erfüllt sein, damit eine dauerhafte oder vorübergehende Abmeldung erfolgen kann:

  • Ist die Wohnung, die Betriebsstätte oder das KFZ nur vorübergehend nicht nutzbar, kann eine befristete Abmeldung erfolgen. Hier reicht ein kurzer Anruf beim Beitragsservice aus.
  • Ist die Wohnung, die Betriebsstätte oder das KFZ durch das Hochwasser dauerhaft zerstört, endet die Beitragspflicht und das Beitragskonto kann dauerhaft abgemeldet werden. Hierfür ist jedoch eine schriftliche Mitteilung notwendig. Nachweise über die Zerstörten Dinge sind jedoch nicht notwendig.

Eine Abmeldung ist einfach möglich, es wird jedoch kontrolliert

Die Abmeldung ist einfach und unkompliziert durch einen kurzen Anruf oder eine schriftliche Mitteilung möglich. Nachweise müssen zwar nicht erbracht werden, jedoch kontrolliert der Beitragsservice „auf Basis offizieller behördlicher Informationen, ob es sich bei dem Beitragskonto um eine potenziell betroffene Adresse handelt“, so heißt es in der Pressemitteilung weiter.

Wer die Abmeldung aufgrund der Notlage nicht direkt vollziehen kann, hat noch sechs Monate Zeit diese rückwirkend zum 01. Juli 2021 einzureichen. Der Beitrag wird hier dann auch rückwirkend erstattet. Zudem gibt es die Möglichkeit jederzeit Zahlungserleichterungen mit dem Beitragsservice zu vereinbaren. Außerdem können betroffenen Flutopfern einen Zahlungsaufschub für ausstehende Rundfunkbeiträge anfordern.

Kontakt zum Beitragsservice

  • Den Beitragsservice erreichen Sie Montag – Freitag von 07:00 bis 19:00 Uhr unter folgender Service-Hotline: 01806 999 555 10 (20 Cent/Anruf aus dem dt. Festnetz, 60 Cent/Anruf aus den dt. Mobilfunknetzen)
  • Die Postanschrift lautet: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice, 50656 Köln

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