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E-Mail: Betrüger geben sich als Zentraldienst der Polizei aus

Wenn Sie in letzter Zeit oder gerade eben eine E-Mail von der Zentralen Bußgeldstelle bzw. des Zentraldienst der Polizei erhalten haben, bleiben Sie ruhig. Denn die täuschend echt aussehende E-Mail stammt nicht wirklich von der Polizei Brandenburg. Was Sie in der Situation tun sollten, erklären wir Ihnen jetzt.

E-Mail vom Zentraldienst der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle

Spam E-Mail gehören zum digitalen Leben einfach dazu. Manche lassen uns kalt, bei anderen schreckt man im ersten Moment erstmal auf. So auch wenn man plötzlich eine E-Mail von der „Polizei“ erhält. Doch auch hier können wir Ihnen zunächst Entwarnung geben. Denn hinter dem vermeintlichen Bußgeldbescheid steckt nicht wirklich die Polizei Brandenburg. Vielmehr nutzen Betrüger unerlaubt das Logo der Polizei von Brandenburg.

In der E-Mail selbst wird einem eine Ordnungswidrigkeit vorgeworfen. Man soll laut E-Mail folgenden Gesetzesverstoß begangen haben:

„Bußgeldbescheid

Sie werden verdächtigt als Fahrer, der am 19.06.2019 um 12:55 Uhr in Am Kraatz-Tränke-Graben , Friedrichsfelde folgende Gesetzesverstöße begangen hat: Sie überschritten die zulassigen Geschwindigkeitsgrenze ausserhalb geschlossener ortschaften um 14km/h. Zulässige Geschwindigkeit: 60 km/h; Festgestelte Geschwindilkeit (abzgl. Toleranz): 74 km/h § 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.“

Dieser Text kann allerdings auch individuell sein. Bisher haben wir selbst nur diese eine E-Mail erhalten. Weiter im Text heißt es:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie eine Geldbuße festgesetzt (§ 17 OWiG)
Außerdem haben sie die kosten des verfahrens zu tragen (§ 41 Abs 2, § 49 StVO. § 24 StVG.)

Geldbuße: 100,00 EUR
Gebühr: 25,00 EUR
Auslagen Verwaltung: 3,50 EUR
Auslagen der Polizei: 0,00
Sonstige Auslagen: 0,00

Unter dieser Kostenaufstellung werden zwei Buttons angezeigt. Hier sollten Sie unter keinen Umständen draufklicken, da hierüber Schadsoftware auf Ihren Computer heruntergeladen wird. Genau das wollen die „Hacker“ bzw. Verfasser dieser E-Mail auch erreichen. Denn in der E-Mail selbst sind keine Angaben zur Zahlung oder Bankverbindungen angegeben. Genau deshalb sollten Sie immer vorsichtig sein und nicht auf alle Links in einer E-Mail klicken!

Ich habe auf die Links in der E-Mail geklickt – was nun?

Wenn Sie auf die Buttons bzw. Links in der E-Mail geklickt haben und eine Datei heruntergeladen wurde, öffnen Sie diese auf keinen Fall! Hierbei kann eine exe oder andere Datei geöffnet werden und somit die Installation der Schadsoftware auf Ihren Computer oder Laptop angestoßen werden. Da wir nicht wissen welche Art von Schadsoftware, Viren oder Malware sich dahinter versteckt, ist äußerste Vorsicht geboten.

Löschen Sie die Datei wieder von Ihrem Rechner und lassen Sie gegebenenfalls nochmal Ihr Anti-Virus-Programm alle Verzeichnisse Ihres Computers überprüfen.

Wie erkenne ich am einfachsten ob es sich um eine echte oder eine fake Nachricht handelt?

Es gibt einige Anzeichen dafür, dass es sich bei der vermeintlichen E-Mail des Zentraldienstes der Polizei Brandenburg um eine falsche und somit um eine Fake / Spam Nachricht handelt. Diese Anzeichen können Sie auch bei jeder anderen E-Mail überprüfen, die Ihnen spanisch vorkommt. Welche Dinge Sie überprüfen können zeigen wir Ihnen jetzt.

Straf Benachrichtigung - 79AC3619 - Fake E-Mail Zentraldienst der Polizei Brandenburg | Zentralen Bußgeldstelle
Screenshot / Straf Benachrichtigung – 79AC3619 – Fake E-Mail Zentraldienst der Polizei Brandenburg | Zentralen Bußgeldstelle

Fake E-Mail: Bei diesen Merkmalen sollten Sie aufpassen! (Fallbeispiel: Polizei Brandenburg)

In der angeblichen E-Mail der Polizei Brandenburg bzw. des Zentraldienstes der Polizei | Zentralen Bußgeldstelle, gibt es einige Anzeichen dafür, dass es sich nicht wirklich um eine echte E-Mail handelt:

  • Überprüfen Sie zunächst den Inhalt der E-Mail. Klingt dieser plausibel? Sind Rechtschreibfehler vorhanden? Kann es überhaupt möglich sein?
  • Anschließend sollten Sie den Absender überprüfen. Meist wird zwar nur ein Name angezeigt, klicken Sie aber auf Antworten, wird oftmals die E-Mail des Versenders angezeigt. Viele E-Mail-Programme zeigen diese aber auch ohne zusätzlichen Klick an. In der Polizei-Mail kam die E-Mail von „white@mailserver-site.info“ bzw. „white@onlinemailcloud.info“. Dies sind auf jeden Fall keine Adressen, welche die Polizei nutzen würde.
  • Achten Sie auf die Links. Sind diese gekürzt oder versteckt hinter Texten, klicken Sie diese auf keinen Fall an. Wenn Sie aufgefordert werden sich auf irgendeine externe Seite einzuloggen, dann geben Sie die Ziel-Webseite manuell in die Suchleiste Ihres Browsers ein.
  • Sollten Sie misstrauisch sein, können Sie auch direkt bei dem vermeintlichen Unternehmen Anrufen, von dem aus die E-Mail versendet wurde. Erkundigen Sie sich über den Sachverhalt.
  • In unserem Fallbeispiel liegt der Betrug auf der Hand. Denn die Polizei oder Bußgeldstelle würde niemals eine E-Mail mit einem Bußgeldbescheid an Sie versenden. Diese Sachverhalte bedürfen immer noch den postalischen Weg.

Wenn auch Sie von der Fake E-Mail betroffen sind oder waren, löschen Sie diese oder geben Sie den Inhalt an die Verbraucherzentrale weiter. Weitere Artikel zum Thema, wie z.B. Fake E-Mails von eBay Kleinanzeigen, finden Sie hier auf unserer Webseite.

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